Die Entwicklung der Gaswagen beim Mord an den Juden 409 Idee [40] der Tötung mit Hilfe von Auspuffgasen praktikabel war. Aber den Einsatzgruppen, für die das neue "humanere" Tötungsverfahren gesucht wurde, war mit einer ortsgebundenen Gaskammer, in der Menschen mit Hilfe von Auspuffgasen getötet werden konnten, nicht gedient. Sie mußten, um ihren Auftrag erfüllen zu können, mobil sein [41]. Aufgrund dieser Überlegungen und der bisherigen Erfahrung entstand im KTI der Plan, Gaswagen zu bauen. Einen solchen Vorschlag unterbreiteten Nebe und Heess ihrem Vorgesetzten Heydrich, Chef der Sicherheitspolizei und des SD [42]. Widmann sagte dazu aus: "Über das Ergebnis seines Vortrages in der Prinz-Albrecht-Stnae hat mich Heess kurz unterrichtet. Er hat mir gesagt, es würden Wagen gebaut, in welche die Abgase geleitet würden, statt der bisherigen Verwendung von CO-Flaschen."[43] Es wird deutlich, daß als Vorbild für die Gaswagen die "Kaisers-Kaffee"-Wagen gedient haben - fahrbarer, luftdicht abgeschlossener Raum -, die dem KTI bekannt waren, doch konnte man wegen der zu bewältigenden technischen Schwierigkeiten nicht einfach das reine CO durch Auspuffgase ersetzen. Es war eine Neuentwicklung notwendig, bei der Zugmaschine, Anhänger und Giftgasquelle vereinigt waren. Der unmittelbare Vorgesetzte Heydrichs war nach dem Erlaß vom 27.September 1939 Himmler. Damit schließt sich der Kreis. Heydrich hatte vermutlich schon vor- her von den Experimenten erfahren, war also in das "Geheimnis" eingeweiht, denn sonst ist nicht zu verstehen, warum sich Nebe und Heess an ihn wandten. Heydrich war auch in der Lage, dem KTI die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Er wandte sich Anfang Oktober an SS-Obersturmführer Rauff, Leiter der Gruppe II D 3 (Technische Angelegenheiten), dessen Referat II D 3a (Kraftfahrwesen der Sicherheitspolizei) von SS-Hauptsturmführer Pradel geleitet wurde. Dieser sagte in dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren aus, Rauff habe zu ihm gesagt: "Das ist ein Befehl von Heydrich, der ausgeführt werden muß."[44] In diesem Sinn ist auch die Aussage Rauffs vom 28.Juni 1972 in Santiago de Chile zu verste- hen: "Ich halte es für ausgeschlossen, daß Pradel die Entwicklung der Gaswagen von sich aus vorgenommen hat. Er muß einen Befehl dafür entweder von mir oder einem anderen Vorgesetzten, der über mir stand, bekommen haben."[45] -- 40. Aussage A. Widmanns vom 27.1. 1959 (Anm.16), Bl.33f.; Aussage H.Engelmanns, Adjutant Nebes vom 9.1.1961, ebenda Bl.617; Aussage B.Wehners vom 26.1.1960(Anm.37). 41. Krausnick/Wilhelm Truppe S.150ff. 42. Aussagen Widmanns vom 27.1. 1959 (Anm.16) und vom 12.1. 1960 (Anm.14). Die beiden Aussagen unterscheiden sich dadurch, daß für das geschilderte Geschehen verschiedene Zeitangaben gemacht werden. In der ersten nennt er als Zeit: kurz nach Beginn des Rußlandfeldzuges, in der zweiten: "kurz vor dem Rußlandfeldzug". Diese zweite Angabe stimmt wahrscheinlich nicht da auf die seelische Belastung der Erschießungskommandos hingeswiesen wird und die großen Entfernungen in der Sowietunion als Hindernis für den Transport der CO-Flaschen genannt werden. Diese Argumente können aber nur nach Beginn des Rußlandfeldzuges angeführt werden. Die weiteren Ausführungen werden diese Feststellung noch untermauern. 43. Ebenda. 44. Urteil des Landgerichts Hannover gegen Pradel und Wentritt, Az.2 Js 299/60 [ZSL, Az.415 AR-Z 220/1959, Bl.419]. 45. StA Hamburg, Az.147 Js 31/67 [ZSL, Az.II 415 AR-Z 1310/63-E32 ,Bl.545].
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